Pension „Tor zum Rennsteig“ – Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachstehend auch “ Hotel“ genannt)

1. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietwiese Überlassung von
    Hotelzimmern/ Pensionszimmer und Ferienwohnungen bzw. Ferienhäuser zur Beherbergung
    und weiteren Leistungen der Pension/ des Hotels (Hotelaufnahmevertrag)
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
    anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Pension in
    Textform.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher
    ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, – Partner, Verjährung

  1. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet
    er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen
    Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
    vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ist dies aus technischen oder buchungstechnischen
    Gründen nicht möglich, wird ein angemessenes Ausweichquartier gestellt.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
    genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preisen des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
  4. Rechnungen des Hotels sind innerhalb 10 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, ein Pauschalbetrag (Säumniszuschlage, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 Euro zu erheben.
  5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
  6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

 

Seite 1 von 3

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung und NoShow)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der
    Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung von 100% in Rechnung stellen.
  4. Ein Anrecht auf Rücktritt von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag erlischt ab 15 Tage vor dem vertraglich geregelten Anreisetag. (Hinweis: Gemäß Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht für Hotelbuchungen. Es gelten die Stornobedingungen des Hotels.
  5. Rücktritt der Hotels
    1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist
      kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel ebenfalls in diesem Zeitraum
      seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    2. Bei berechtigtem Rücktritt (z. B. nichteinhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlungen
      oder aus Wirtschaftlichkeit) des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
  6. Zimmerbereitstellung, -Übergabe und Rückgabe
  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses
    nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr (Fewos und Ferienhäuser ab 16.00 Uhr)
    des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
    Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt
    zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14.00 Uhr 50% des Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100 %.

7. Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf
    Schadenersatz sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen übernimmt das Hotel keine Haftung. Wertgegenstände können auf Wunsch von der Geschäftsführung aufbewahrt werden.

 

Seite 2 von 3

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wenn nicht in Textform vereinbart, stehen die Abstellplätze für genannte Fahrzeuge nur für die Dauer des Hotelaufenthaltes zur Verfügung.

8. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Stellvertretend für das Wort Vertrag gelten auch die Wörter Buchungsbestätigung und Reservierungsbestätigung.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
  3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder
    ähnlichem ist ausgeschlossen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Unwirksam
    oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Pension Tor zum Rennsteig, Stand April 2019